23. Februar 2012

AUGE/UG: „Die Arbeitszeitflexibilisierung ist da – und wo bleibt die Arbeitszeitverkürzung?“

, Koza_markus100Kritik der Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen an Sozialpartnereinigung zu Arbeitszeiten: „Ziel Vollbeschäftigung einmal mehr konterkariert!“

Auf weitgehende Ablehnung stößt die Sozialpartnereinigung zur Arbeitszeit bei den Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen. „Mit der möglichen Ausweitung von Überstundenarbeit im Ausmaß von 12 Stunden täglich, 60 Stunden wöchentlich von 12 auf bis zu 24 Wochen im Jahr steigt der Druck auf die einzelnen Beschäftigten länger und mehr zu arbeiten. Das geht auf Kosten von Gesundheit, Freizeit und Lebensqualität der Beschäftigten.

Dadurch werden auch keinerlei Anreize geschaffen, neue Jobs in den Betrieben zu schaffen. Und das konterkariert klar das Ziel der Vollbeschäftigung und widerspricht auch allen bisherigen Gewerkschaftsbeschlüssen, Arbeitszeitflexibilisierung gegen Arbeitszeitverkürzung abzutauschen – was tatsächlich zu mehr Arbeitsplätzen führen würde,“ kritisiert Markus Koza, Bundessekretär der Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen (AUGE/UG) und Vertreter der Unabhängigen GewerkschafterInnen (UG) im ÖGB Bundesvorstand die heute präsentierte Sozialpartnereinigung.

Kritik an Öffnung von Einzelvereinbarungen und Stärkung der betrieblichen Ebene

Auf besondere Kritik stößt die Möglichkeit, die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten (12/60) in Betrieben ohne Betriebsrat auch in schriftlichen Einzelvereinbarungen zu verankern: „Damit wird der Druck auf einzelne ArbeitnehmerInnen, noch mehr Überstundenarbeit abzuleisten, erhöht. Aufgrund der kleinunternehmerischen Wirtschaftsstruktur hat die Mehrzahl der Betriebe keine BetriebsrätInnen. Damit nimmt die von den Gewerkschaften stets kritisch beurteilte Verbetrieblichung der Arbeitszeitpolitik immer konkretere Formen an. Dabei sind die österreichischen ArbeitnehmerInnen schon EU-Überstundenmeister, arbeiten Vollzeitbeschäftigte bereits heute durchschnittlich 44,1 Stunden wöchentlich. ‚Arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit‘ als Voraussetzung ist dabei ein durchaus schwammiger Begriff, angesichts der arbeitsmarktpolitischen Realitäten, wo die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes bei vielen Beschäftigten dominiert wird dieser wohl sehr weit ausgelegt werden,“ so Koza weiter.

Mehrstundenzuschläge bei Teilzeitarbeit – richtiger Schritt aber zu wenig

Prinzipiell begrüßt wird die Mehrstundenzuschlagsregelung für Teilzeitbeschäftigte. „Der Zuschlag von 25 % kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Mittelfristig müssen Mehrstunden bei Teilzeitbeschäftigten wie Überstunden behandelt werden, um die flexibel eingesetzte Teilzeitarbeit tatsächlich einzuschränken und zu verteuern und damit die Zerlegung von Vollzeitarbeitsplätzen im billigere Teilzeitjobs einzudämmen,“ fordern die Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen.

„Vom Ziel einer gerechteren Verteilung von Arbeit über eine umfassende Arbeitszeitverkürzung, über den Abbau von Überstundenarbeit sind wir jedenfalls wieder einmal mehr entfernt. Die Stärkung der betrieblichen Ebene für Arbeitszeitregelungen wird dagegen den Druck auf die Belegschaften noch einmal erhöhen, insbesondere, wenn es keine starken BetriebsrätInnen gibt. Weiteren Flexibilisierungsmaßnahmen sind damit Tür und Tor geöffnet. Dass die Arbeitgeberseite sich begeistert zeigt, ist kein Wunder. Von einer win-win Situation für beide Seiten zu sprechen erscheint uns in diesem Zusammenhang geradezu grotesk,“ schließt Koza.