Unabhängige GewerkschafterInnen nach drei Jahren Rechtstreit und OGH-Spruch im GÖD-Vorstand – Impuls für parteiunabhängige Gewerkschaftsarbeit im öffentlichen Dienst
Mehr Demokratie ist möglich, kommt aber nicht von selber oder von oben, sondern muss von den unten, von den Betroffenen durchgesetzt werden. Wir haben unser innergewerkschaftliches Ziel erreicht, jetzt beginnen die Mühen der Ebene. Dank der solidarischen Unterstützung vieler KollegInnen, nicht nur in der GÖD, aber langer Atem war notwendig, illusionsloser Optimismus und viel Geduld.
Wir hab´n „an Richter ´braucht“, denn Sachargumente, engagierte gewerkschaftliche Arbeit, Personalvertretungs- und Betriebsratsmandate allein haben die absolute FCG-Mehrheit und ihren kleinen Koalitionspartner nicht bewegen können.
Drei Jahre Rechtsstreit und ein OGH-Urteil waren notwendig, bis die UGÖD ihr GÖD-Vorstandsmandat besetzen und als dritte Fraktion von FCG und FSG anerkannt, entsprechend Wahlergebnissen und GÖD-Statut.
Erste Eindrücke aus dem GÖD-Vorstand
Seit gestern wissen wir, wie Vorstandssitzungen ablaufen. Nach FCG- und FSG-Fraktionsberatung eröffnet Fritz Neugebauer die Sitzung um 11 Uhr, um 11 Uhr dreißig ist die Tagesordnung abgearbeitet. Kurzberichte von Vorstands- und Präsidiumsmitglieder über Verhandlungsergebnisse werden angenommen, ein Tagesordnungspunkt Anträge war nicht vorgesehen. Punkt drei war eine Kooptierung: auf Antrag des GÖD-Vorsitzenden wurde die Kooptierung des von der UGÖD nominierten Kollegen Reinhart Sellner und die Fraktionsanerkennung der UGÖD auf allen Ebenen der GÖD einstimmig beschlossen. Frauenvorsitzende Moniksa Gabriel teilte mit, dass gleichzeitig Beate Neunteufel Zechner als UGÖD-Vertreterin in den GÖD-Frauenausschuss kooptiert wird.
Unter Allfälliges wies Sellner die Dringlichkeit der Einberufung einer Bundeskonferenz Ende Juni/Anfang Juli 2015 hin:
– zur Beratung über die im Ministerrat am 21. April 2014 bereits beschlossenen zusätzlichen Einsparungen 2016-2019 („Kostendämpfungspfad“), insbesondere im Bereich BMBF (Lehrpflichterhöhung, Einsparungspotential „Schulautonomie“, „Effizienzhebungspfad“ BMWFW, Bedarfskündigungen BMLV bei Weigerung einer Versetzung ohne Mobilitätszulage, fortgesetzter Aufnahmestopp und – bisher nicht öffentlich angekündigt – niedriger Gehaltsabschluss unter Hinweis auf mehr Netto durch Lohnsteuertarifreform)
– zur Vorratsbeschlussfassung von Kampfmaßnahmen gegen allfällige Sparpakete (Genehmigung durch den nächsten ÖGB-Vorstand, der bereits am 28. Mai einen Vorratsbeschluss der GPA-djp genehmigt hat)
In seiner Replik erklärte Kollege Neugebauer, dass eine Bundeskonferenz dann einberufen wird, wenn sie von einer Bundesvertretung/Teilgewerkschaft der GÖD verlangt wird oder, in besonders dringlichen Fällen, wenn das Präsidium sie einberuft. Das Präsidium ist durch einen Vorstandsbeschluss dazu jederzeit berechtigt. Da ein alter Vorratsbeschluss über Kampfmaßnahmen immer noch gilt, würde es dazu auch keine eigene Bundeskonferenz. FSG-Vize Richard Holzer verschwieg sich. Ein nächster Sitzungstermin des GÖD-Vorstandes wurde nicht beschlossen.
Glück auf! Join the Union – Change the Union!