25. Februar 2016

KIV/UG zur Causa Rainer: „KAV ist dringend aufgerufen, sein Leitbild ernst zu nehmen!“

Kritik und freie Meinungsäußerung darf für Beschäftigte nicht zu negativen Konsequenzen führen – in jedem Fall.

Der Krankenanstaltenverbund (KAV) ist stolz auf sein Leitbild:

„Wir begegnen einander mit Wertschätzung, Respekt und Toleranz.“
„Wir handeln eigenverantwortlich, kreativ und leistungsorientiert.“ 
„Wir fördern eigenständiges Handeln und Toleranz, das ist für uns ein hohes Gut.“

Aus gegebenem Anlass müssen wir dieses Leitbild allerdings hinterfragen.

„Es ist schon jahrelang bekannt, dass im KAV befristete Dienstverträge nicht einfach verlängert werden und es immer wieder zu Schwierigkeiten im Qualitätsmanagement bzw. im Umgang mit Kritik kommt. Darüber hinaus stehen Fachkräftemangel und Arbeitsüberlastung in allen Berufsgruppen an der Tagesordnung, “ kritisiert Biju Onatt, Personalvertreter der KIV/UG – Konsequente Interessensvertretung/Unabhängige GewerkschafterInnen im Wiener KAV.

Als Unabhängige GewerkschafterInnen trägt die KIV/UG  das Leitbild selbstverständlich mit. „Das Tagesgeschehen lehrt uns aber, dass die Realität oftmals eine Andere ist. Daher wissen wir auch, dass sich viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des KAV weder von der führenden Gewerkschaft noch von der Personalvertretung nachhaltig vertreten fühlen, kritisiert der KIV/UG-Gewerkschafter. Der derzeitige Anlassfall im Otto Wagner Spital mache dabei eine sachliche Auseinandersetzung mit den suboptimalen Entwicklungen im Gesundheitssystem immer schwieriger. 

 

Berechtigte Kritik darf nicht zu Kündigung oder Benachteiligung führen!

Wir stehen als unabhängige Fraktion in der Gewerkschaft younion für eine „wache“ Gewerkschaft, die stets die Interessen aller Bediensteten nachdrücklich vertritt. Keineswegs unterstützen wir die Vorgangsweise seitens der Dienstgeberin und der Politik. „Es kann seitens GewerkschafterInnen aus grundsätzlichen Erwägungen nicht akzeptiert werden, dass eine kritische Auseinandersetzung mit dem Arbeitsumfeld zu Kündigung, Entlassung oder Benachteiligungen führen darf. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass  unabhängiges, kritisches Denken unerwünscht sei und zu negativen Konsequenzen für Beschäftigte führen kann. Eine derartige Vorgangsweise ist in jedem Fall abzulehnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht demokratischer Gesellschaften,“ hält Onatt fest.

Klares Bekenntnis der KIV/UG zu „Solidarprinzip“ in Gewerkschaften

Wesentliche Aufgaben der PersonalvertreterInnen und GewerkschafterInnen sind Schutz und Unterstützung aller Bediensteten. Dabei muss jede/jeder Bedienstete die Möglichkeit haben, sich in den verschiedensten Interessensvertretungen einzubringen und sich an diese zu wenden. Die Gründung einer eigenen, spezifischen Berufsgruppengewerkschaft – wie etwa für Ärzte – lehnt die KIV/UG   jedoch aus grundsätzlichen Überlegungen ab.

Onatt abschließend: „Mit dem Versuch der Gründung einer eigenen Berufsgruppengewerkschaft wird aus unserer Sicht das Solidaritätsprinzip unter allen Beschäftigten verletzt. Aus gutem Grund haben sich die Gewerkschaften in Österreich dafür entschieden, über alle Berufsgruppen hinweg eine Branche zu organisieren um schlagkräftiger auftreten und verhandeln zu können, aber auch um jene Beschäftigten zu vertreten, die ihre Interessen nur schwer organisieren und durchsetzen können. Mit diesem solidarischen Prinzip soll nicht gebrochen werden.“