23. Februar 2012

Kommentar von Lisa Langbein in „Arbeit & Wirtschaft“, Mai 2007

, Langbein_lisa100_1neuZum Überleben?
Mindestsicherung statt kompletter Mittellosigkeit ist keine Sicherung.

Alles palletti? Leider nicht

Eigentlich ist eine bedarfsorientierte Mindestsicherung ja eine tolle Idee. Niemand in unserem reichen Land soll unter 726 Euro pro Monat zur Verfügung haben. 726 Euro im Monat sind nicht viel, wer an Mieten und Heizkosten denkt, weiß, dass sich das allenfalls recht knapp ausgeht.

 

Wir wissen aber auch, dass viele Menschen weniger Geld zur Verfügung haben, insofern wäre das eine deutliche Verbesserung. Höchst an der Zeit, in allen Rankings der reichsten Länder der Erde taucht Österreich ganz vorne auf, ein Land, in dem aber trotzdem die Armut zunimmt.

Die Pläne zur Einrichtung einer Mindestsicherung scheinen da in die richtige Richtung zu gehen, Aufmerksamkeit scheinen wir nur mehr der Höhe der Summe widmen zu müssen. Also alles palletti? Leider nicht.

Gnadenakt Sozialhilfe

Die „bedarfsorientierte Mindestsicherung“ wird im System der Sozialhilfe angedacht, und das hat seine Tücken. Nicht nur, dass Sozialhilfe länderweise unterschiedlich funktioniert, eine Vereinheitlich wird zwar schwierig sein, ist aber längst überfällig.

Der erste große Haken liegt in der „Vermögensverwertung“. Was das heisst? Nun, zuerst muss das ganze eigene Vermögen verbraucht sein, nur wer nichts mehr hat, kann etwas bekommen. Das bedeutet, zuerst sind die Bausparverträge, Sparbücher, Autos etc. zu verwerten. Das ist nicht nur demütigend und macht die Menschen zu Bittstellern, es ist auch armutsfördernd. Denn wer nichts mehr hat und dann erst wenig bekommt, wird sich nicht mehr leicht eine eigenständige Existenz aufbauen können.

Der zweite Haken liegt im Regress. So können – in vielen Bundesländern durchaus üblich – Eltern oder Kinder im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung zur Beitragsleistung verpflichtet werden.

Unter die Bestimmungen der Sozialhilfe fallen übrigens auch pflegebedürftige Menschen mit dem Zuschuss, den sie meist für einen Pflegeheimaufenthalt brauchen. Also auch da, alles weg zuerst, alles, was im Leben aufgebaut wurde. Dann erst gibt es Hilfe.

Trauerspiel Notstandshilfe

Noch viel stärker in Frage zu stellen ist, dass offenbar angedacht ist, in diese so genannte Mindestsicherung auch BezieherInnen von Notstandshilfe einzubeziehen. Das System der Notstandshilfe strotzt bereits jetzt von Ungerechtigkeiten: obwohl eigentlich eine Versicherungsleistung – schließlich hat jede potentielle NotstandshilfebezieherIn in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt – wird hier zur Anspruchsberechtigung das PartnerInneneinkommen herangezogen. Das führt dazu, dass gerade Frauen oft ihren Anspruch verlieren. Dieser Missstand bleibt unbehoben.

Die Summen, die Notstandshilfe-EmpfängerInnen erhalten sind nicht übertrieben hoch (2005, in Euro):

* durchschnittliches Arbeitslosengeld 711,20, (Männer: 781, Frauen: 631)
* durchschnittliche Notstandshilfe 570,20, (Männer: 615, Frauen: 485).

Schon jetzt hätten viele einen Anspruch auf zusätzlich Sozialhilfe. Sie beantragen sie aber selten, weil dabei eben das Vermögen herangezogen und Angehörige in die Pflicht genommen werden.

Untersuchungen zeigen, dass vorsichtig geschätzt, 100 Prozent mehr Betroffene Anspruch auf Sozialhilfe hätten, als sie derzeit beziehen. Die Sorge, alles, was im Laufe des Lebens aufgebaut wurde, zu verlieren, ist zu groß und berechtigt.

Gnadenakt für Arbeitslose?

Immer wieder kamen in der Vergangenheit Debatten darüber auf, die Notstandshilfe in die Sozialhilfe zu integrieren. Arbeiterkammer und Gewerkschaften lehnten das bisher ab. Jetzt, mit der Planung einer „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ droht das durch die Hintertür und unwidersprochen Tatsache zu werden. Damit könnte die „Versicherungsleistung“ in eine Gewährung von ersatzweiser Hilfe umgewandelt werden. Und die Verarmung von Menschen, die längere Zeit arbeitslos sind, ist damit programmiert.

Eine Einbeziehung der Notstandshilfe in so ein System wäre eine Verschlechterung, eine Aufstockungsmöglichkeit auch keine Verbesserung. Eine Sockelung – also Mindestabsicherung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nach unten in einer entsprechenden Höhe – ist ja nicht vorgesehen, sondern eben nur die mögliche „Ergänzung“ um die zur Mindestsicherung mutierte Sozialhilfe.

Eine Mindestsicherung, die nur als Ersatz für komplette Mittellosigkeit dient, verdient diesen Namen nicht. Sie garantiert nicht, dass die monatlichen Grundbedürfnisse dann gedeckt sind, wenn Menschen selbst dazu nicht in der Lage sind. Aus welchem Grund auch immer. Sie ist nur in der Lage, dazu zu verhelfen, dass, wenn alle Mittel aufgebraucht sind, nicht verhungert und erfroren wird. Also eine Hilfe, keine Sicherung.

Zur Autorin: Lisa Langbein ist Vorsitzende der UG-Unabhängige GewerkschafterInnen im ÖGB und Mitglied des ÖGB-Vorstandes

Quelle: Arbeit & Wirtschaft, Mai 2007, http://www.arbeit-wirtschaft.at