23. Februar 2012

Mitarbeiterbeteiligung – Kein Mittel zu einer gerechteren Einkommensverteilung

, EuromuenzenDie Bundesregierung will MitarbeiterInnen stärker an den Unternehmensgewinnen beteiligen. Dazu will die Bundesregierung gesetzliche und vor allem steuerliche Rahmenbedingungen schaffen, um MitarbeiterInnenbeteiligung attraktiver zu gestalten. MitarbeiterInnen sollen ihren Anteil an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung bekommen – schließlich geht die Schere zwischen Löhnen und Gewinnen immer stärker zu Gunsten der Gewinne auseinander.

 

Gleichzeitig soll eine Mitarbeiterbeteiligung – in Form einer Kapitalbeteiligung, also in Form von Miteigentum der Belegschaft am Betrieb – auch einen Beitrag zur „Standortsicherung“ des Betriebes gegen unfreundliche Übernahmen leisten.

Seitens der Industrie und der Wirtschaftskammer sollen Gewinnbeteiligungen als flexible Lohnbestandteile bereits im Rahmen der nächsten Kollektivvertragsrunden verhandelt werden. Ziel von IV und WKÖ: die kollektivvertraglichen Grundlöhne sollen geringer steigen, stattdessen um Gewinnbestandteile ergänzt werden: ob Löhne steigen oder nicht hängt damit von der wirtschaftlichen Lage des Einzelunternehmens ab.

Seitens kritischer, unabhängiger GewerkschafterInnen kann derartigen Modellen der MitarbeiterInnenbeteiligung (Kapitalbeteiligung) nur eine klare Absage erteilt werden. Sie halten nicht, was sie vorgeben zu versprechen.

* MitarbeiterInnenbeteiligungsmodelle übertragen neben dem „Arbeitsplatzrisiko“ auch das „unternehmerische Risiko“ auf die unselbständig Beschäftigten – geht die Firma pleite, ist nicht nur der Job, sondern auch ein guter Teil des eigenen Vermögens – die Unternehmensanteile weg.

* MB-Modelle taugen nicht, die Unternehmensdemokratie zu stärken. In der Regel liegt der MitarbeierInnenanteil am Unternehmen deutlich unter 25 %, weit entfernt von der Möglichkeit, tatsächlich Einfluss auf die Unternehmensführung auszuüben (Sperrminorität). Außerdem wird den „ArbeitnehmerInneneigentümerInnen“ ein gemeinsames, strategisches Interesse unterstellt das keineswegs als abgesichert gelten darf. Werden MitarbeiterInnenanteile an Unternehmen etwa von Betriebsrat, Gewerkschaft und/oder AK treuhändig verwaltet können sich mit der Zeit durchaus Konflikte mit den tatsächlichen „ArbeitnehmerInneneigentümerInnen“ ergeben: wenn diese ihre Unternehmensanteile endlich in Bares verwandeln – also verkaufen – wollen, weil die Börsenkurse gerade besonders hoch sind (z.B. Konflikt AMAG).

* In diesem Zusammenhang erweist sich auch das Argument, MitarbeiterInneneigentum am Unternehmen könne als strategisches Eigentum „standortsichernd“ wirken, als trügerisch. Da MitarbeiterInneneigentum sich regelmäßig in einem niedrigen Prozentsatz, jedenfalls deutlich unter 25 % bewegt (in Österreich übersteigt der Anteil von MitarbeiterInnen am Eigenkapital „ihrer“ Unternehmen kaum mehr als 5 %), funktioniert „Standortsicherheit“, bzw. die Verhinderung von „unfreundlichen“ Übernahmen nur in Kooperation mit anderen EigentümerInnen, deren Interessen allerdings meist anders gelagert sind (eine Ausnahme bilden in dieser Hinsicht am ehesten noch öffentliche MiteigentümerInnen).

* MitarbeiterInneneigentum wird nicht selten anders behandelt als „fremdes“ Eigentum. Während Aktien von externen EigentümerInnen frei an den Börsen gehandelt werden können, ist MitarbeiterInneneigentum immer wieder zeitlich länger „gebunden“ (Sperrfrist), darf also nicht frei gehandelt werden. Beteiligte ArbeitnehmerInnen tragen damit ein höheres „Kursrisiko“ als andere EigentümerInnen.

* MitarbeiterInnenbeteiligung befördert Widersprüchlichkeiten in der Interessenslage der ArbeitnehmerInnen. Einerseits wird ArbeitnehmerInnen eine „Shareholder“-Mentalität abverlangt (Eigentum soll schließlich eine Rendite abwerfen), andererseits sind nach wie vor Löhne und Gehälter die bestimmenden Einkommens- und Existenzsicherungsfaktoren. Renditemaximierung und Lohnmaximierung stehen dabei vielfach in einem eklatanten Widerspruch. Der/die lohnabhängige „ArbeitnehmerInnenaktionärIn“ verbindet diese Widersprüchlichkeit in ein und derselben Person.

Auch eine ausschließliche Gewinnbeteiligung ist kein taugliches Mittel zu einer gerechteren Einkommensverteilung:

* ArbeitnehmerInnen in wirtschaftlich schwachen Unternehmen oder in Non-profit-Unternehmen bzw. öffentlichen Diensten werden im Vergleich zu ArbeitnehmerInnen in wirtschaftlich starken Unternehmen schlechter gestellt. Das ist zwar auch jetzt schon nicht viel anders – setzen sich allerdings Modelle der flexiblen, gewinnabhängigen Lohngestaltung durch, driften die Einkommen – auch innerhalb einer Branche – noch stärker auseinander.

* Schlecht organisierte Betriebe bleiben gegenüber starken Betrieben zurück. Da der überwiegende Teil der Betriebe in Österreich so kleinunternehmerisch strukturiert ist, dass es keine BetriebsrätInnen gibt, werden in diesen Gewinnbeteiligungen erst gar nicht möglich sein. Im Falle eines „unechten“ Gewinnbeteiligungsmodelles und einer entsprechenden Lohnpolitik wären sie vom gesamtwirtschaftlichen Wachstum weitestgehend entkoppelt. Damit wird die Entsolidarisierung in der ArbeitnehmerInnenschaft beschleunigt.

* Schwierigkeiten ergeben sich auch bei der Ermittlung des Gewinns, der überhaupt verteilt werden soll. Gerade in Tochterunternehmen von Konzernen sind Gewinnen eine beinahe beliebig beeinflussbare Größe.

* Bleibt schließlich die immer größer werdende Zahl an atypisch Beschäftigten – wie freien DienstnehmerInnen, WerkvertragnehmerInnen, LeiharbeiterInnen, zeitlich befristete ArbeitnehmerInnen – sie haben von einer Gewinnbeteiligung geschweige denn einer Kapitalbeteiligung gar nichts, obwohl sie genauso ihren Beitrag zur „Mehrwertproduktion“ und damit Gewinn leisten.

Eine umfangreiche Analyse und Bewertung gibt’s hier …

Download: MitarbeiterInnenbeteiligung