23. Februar 2012

Pressekonferenz der UG: ÖGB-Reform – Kosmetik oder Aufbruch in einen ‚ÖGB-neu‘?

, oegb_neu_200hEine kritische Bewertung der Anträge zu einer Reform des ÖGB aus Sicht der Unabhängigen GewerkschafterInnen

Unterlagen zur Pressekonferenz der Fraktion „Unabhängige GewerkschafterInnen (UG)“ im ÖGB anlässlich des ÖGB-Bundeskongresses (22. – 24. Jänner 2007)

Spätestens das BAWAG-Debakel und das Verhalten von ÖGB-SpitzenfunktionärInnen im Vorfeld und im Zuge dieses Skandals haben strukturelle, organisatorische, demokratische aber auch politisch-ideologische Defizite im ÖGB auf dramatische Art und Weise offengelegt. Die „Unabhängigen GewerkschafterInnen“ (UG), drittstärkste Fraktion im ÖGB haben keinen BAWAG-Skandal gebraucht, um derartige Defizite zu orten.

 

ÖGB-Reform – Kosmetik
oder Aufbruch in einen „ÖGB neu“?

Seit jeher haben die Unabhängigen GewerkschafterInnen einen ÖGB eingefordert, der

parteipolitisch unabhängig und überparteilich agiert, was insbesondere auch die Unvereinbarkeit einer Spitzenfunktion in ÖGB und Gewerkschaften mit einem parteipolitischen Mandat in Regierung, Parlamenten, Landtagen und Leitungsgremien einer Partei einschließt

demokratisch strukturiert ist und tatsächliche Mitbestimmungsmöglichkeiten für Gewerkschaftsmitglieder schafft, was insbesondere Urabstimmungen/Mitgliederbefragungen zu gewerkschaftspolitischen Maßnahmen wie z.B. Kollektivvertragsabschlüssen, unmittelbare und direkte Gewerkschaftswahlen, Transparenz in Entscheidungsfindung und Entscheidungsstrukturen sowie eine Stärkung der Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Minderheitenfraktionen einschließt

sich bisher vernachlässigten Beschäftigungsgruppen (atypisch Beschäftigten), MigrantInnen und Arbeitslosen öffnet und ihnen Möglichkeiten zur Selbstorganisation ihrer Interessen bietet

Frauen und ihre Interessenslagen in Arbeitswelt und in den Gewerkschaften stärkt und die entsprechenden Rahmenbedingungen schafft, etwa durch einen entsprechenden Frauenanteil in Gewerkschaftsgremien und in von den Gewerkschaften beschickten Gremien außerhalb des ÖGB

eng und solidarisch mit NGOs und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die nicht im Widerspruch zu gewerkschaftlichen Zielen stehen, kooperiert, gemeint sind Umwelt-, Menschenrechts-, MigrantInnen-, Frauen- und globalisierungskritischen Initiativen

seine Rolle in der österreichischen Sozial“partner“schaft kritisch analysiert und reflektiert und entsprechend entschiedener, konsequenter und konfliktbereiter die Interessen der ArbeitnehmerInnen organisiert und vertritt

Bei aller Skepsis hinsichtlich der handelnden Personen im ÖGB haben die Unabhängigen GewerkschafterInnen den Reformprozess begrüßt und in Reformprojektgruppen aktiv mitgewirkt. Viele Ergebnisse der Projektgruppen, die auch in den Anträgen zur ÖGB-Reform ihren Niederschlag finden, werden von unserer Seite ausdrücklich positiv beurteilt.

Für zahlreiche andere Reformmaßnahmen gilt allerdings, dass diese u. E. halbherzig, inkonsequent und wenig geeignet sind, dem ÖGB die dringend notwendige „neue Glaubwürdigkeit“ und Zukunftsfähigkeit zu verschaffen.

Drei zentrale Kritikpunkte wollen wir dabei herausgreifen und dabei ausdrücklich betonen, dass für uns auf jeden Fall – ganz im Sinne des Antrags des ÖGB-Bundesvorstands zur Reformumsetzung und zur Organisationsentwicklung von ÖGB und Gewerkschaften – gilt, dass der Bundeskongress 2007 nicht das Ende, sondern der Beginn für die Umsetzung einer neuen Gewerkschaftsbewegung ist.

1.Weiterhin keine Unvereinbarkeitsregelungen hinsichtlich gewerkschaftspolitischem und parteipolitischem Mandat

Im Zentrum des Themenkomplexes der „Glaubwürdigkeit“ des ÖGB bzw. seiner VertreterInnen stand in der öffentlichen Diskussion immer wieder die Frage, inwieweit eine Spitzenposition im überparteilichen ÖGB (insbesondere die Funktion als ÖGB-Präsident bzw. Gewerkschaftsvorsitzenden) mit einem parteipolitischen Mandat in einer gesetzgebenden Körperschaft (Nationalrat, Landtag) vereinbar wäre. Hauptkritikpunkt war insbesondere das Faktum, dass regelmäßig Parteiloyalität (Klubzwang) höher bewertet wird als die Gewerkschaftsfunktion (insbesondere die Einhaltung von Gewerkschaftsbeschlüssen auch als Nationalrats-/Landtagsabgeordneter). Im Rahmen des ÖGB-Reformprozesses konnte in der Arbeitsgruppe „Neue Glaubwürdigkeit“ keine Einigung hinsichtlich der Trennung einer gewerkschaftlichen Spitzenfunktion und einem Parteimandat in der Legislative erzielt werden – diese scheiterte an der GöD. Beschlossen wurde nur eine moralisch politische Grundsatzüberlegung, die in Form eine Appells an die Fraktionen gerichtet wird:

„Um der von den Mitgliedern stark gewünschten Überparteilichkeit des ÖGB nachzukommen, erachten wir es für wichtig, dass die Funktion des/der ÖGB-PräsidentIn und der Gewerkschaftsvorsitzenden frei von ‚parteipolitischen Zwängen‘ ist. Die ‚Interessensfunktion‘ ist höher als eine ‚Parteifunktion‘ zu bewerten. Die Handhabung und Umsetzung obliegt den Fraktionen im ÖGB.“

Die Delegierung des Unvereinbarkeitsproblems an die Fraktionen ist nicht ausreichend, um die Interessenskonflikte zwischen gewerkschaftlicher und politischer Vertretung aufzulösen. Gerade die letzten Tage haben wieder die „Glaubwürdigkeit“ des ÖGB neu in Frage gestellt: so stimmte der Präsident des überparteilichen ÖGB, Rudolf Hundstorfer, in den SPÖ-Leitungsgremien einem Koalitionspakt zu, den er ein paar Tage darauf als ÖGB-Vorsitzender punktuell kritisierte. So konnte sich der GöD-Vorsitzende Neugebauer als ÖVP-Verhandler und Nationalratsabgeordneter nicht mehr daran „erinnern“, dass seine Gewerkschaft beim GöD-Gewerkschaftstag die Abschaffung der Studiengebühren beschlossen hat. Auch er segnete den Koalitionspakt in den ÖVP-Leitungsgremien ab. Gerade der /die ÖGB-PräsidentIn und Gewerkschaftsvorsitzende haben überparteilich und frei von parteipolitischen Zwängen zu agieren. Sie sind allen Gewerkschaftsmitgliedern, unabhängig ihrer Weltanschauung, verpflichtet. Unsere Forderungen nach Unvereinbarkeit gehen über den Appell und über die Legislative hinaus.

Wir fordern nach wie vor die Verankerung der

Unvereinbarkeit zwischen einer Spitzenposition in ÖGB und Gewerkschaft (PräsidentIn und Vorsitzende) mit einem parteipolitischen Mandat in einer gesetzgebenden Körperschaft (Parlament, Landtag) sowie in einer Regierung (Bundes- und Landesregierung)

Unvereinbarkeit zwischen einer Spitzenfunktion in ÖGB und Gewerkschaft (PräsidentIn und Vorsitzende) mit einem Sitz in einem Leitungsgremium (Vorstand, Präsidium) einer Partei

2. Weiterhin erhebliche Demokratiedefizite im ÖGB

Die neuen ÖGB-Statuten, die im Rahmen des ÖGB-Bundeskongresses beschlossen werden sollen, weisen neben begrüßenswerten aber ebenso selbstverständlichen Punkten – wie etwa den statutarisch verankerten Frauenquoten in allen Gremien des ÖGB, sowie der Vorsitzführung im Kontrollausschuss durch eine Minderheitenfraktion – erhebliche demokratische Defizite auf. So werden die Rechte fraktioneller Minderheiten, die einen repräsentativen Anteil gewerkschaftlich organisierter BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und Mitglieder vertreten, statutarisch nicht wesentlich ausgeweitet, bleiben Zugangshürden für die Wählbarkeit als ÖGB-PräsidentIn erhalten. Etwaige Kooptierungen von VertreterInnen „kleiner“ Fraktionen in wichtigen ÖGB-Gremien bleiben dem „good will“ der großen Fraktionen überlassen, ohne statutarische Verankerung. Dies führt zu einer weltanschaulichen Verengung des ÖGB.

So sind etwa

im neuen erweiterten ÖGB-Vorstand (bislang Präsidium) VertreterInnen der im ÖGB anerkannten Fraktionen entgegen den Vorschlägen der Statutenreformkommission statutarisch nicht mit beratender Stimme vertreten

in der Kontrollkommission des ÖGB der/die künftige Vorsitzende zwar Angehöriger einer Minderheitenfraktion, allerdings sind auch in dieser Kommission nicht alle anerkannten Fraktionen statutarisch vertreten

die Möglichkeiten, zum ÖGB-Präsidenten zu kandidieren, auf Mitglieder zentraler Leitungsgremien des ÖGB und der Einzelgewerkschaften sowie leitende SekretärInnen bzw. ReferentInnen begrenzt. Das passive Wahlrecht zum ÖGB-Präsidenten bleibt auf einen engen Personenkreis eingeschränkt

Gerade mit der letzten Bestimmung wird eine – auch personelle – Erneuerung der Gewerkschaftsbewegung erschwert um nicht zu sagen verhindert. Es bleibt personell alles beim Alten, mit jenen Personen, die über Jahrzehnte hinweg jede tiefgreifende ÖGB-Reform blockiert haben und – teilweise – für die politische und finanzielle Krise des ÖGB mitverantwortlich sind.

Gewerkschaftliche Demokratie bedeutet für uns vor allem die Stärkung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten von Gewerkschaftsmitgliedern. Die Kampfkraft der Gewerkschaften lebt von aktiven Mitgliedern, die sich mit ihrer Organisation identifizieren können. Diese Identifikation kann nur durch eine stärkere Einbindung in Entscheidungsprozesse erreicht werden. Wir begrüßen erste Schritte in Richtung mehr Beteiligungsmöglichkeiten, wie sie im Rahmen der Reformprojektgruppen erarbeitet wurden und auch am ÖGB-Bundeskongress beschlossen werden sollen (Themen- und Funktionsforen für BetriebsrätInnen und Mitglieder, Direktwahlen auf Regionalebene, Entwicklung von Modellen für Urabstimmungen, Mitgliederbefragungen etc.). Wir sehen diese Mitwirkungsmöglichkeiten als erste Schritte einer umfassenden Demokratisierung des ÖGB und der Gewerkschaften.

Die nächsten Schritte müssten sein:

Allgemeine, direkte und transparente Gewerkschaftswahlen auf allen Ebenen – von der Regional- über die Landes-, Bundesebene bis hin zum/zur PräsidentIn durch die Gewerkschaftsmitglieder

Ein erleichterter Zugang zur Kandidatur als ÖGB-PräsidentIn, der tatsächlich Wahlmöglichkeiten zulässt und die Vielfalt der Gewerkschaftsbewegung widerspiegelt

Eine Begrenzung der Anzahl der Funktionsperioden (insb. PräsidentIn, Vorsitzende/r) für ein und dieselbe Person

statutarisch abgesicherte Mitwirkungsrechte der anerkannten Fraktionen im ÖGB in allen Kontroll- und Entscheidungsgremien

Möglichkeiten der unbürokratischen Selbstorganisation spezifischer Beschäftigungs- und Initiativgruppen im Rahmen der Gewerkschaftsbewegung

Urabstimmungen zu allen wichtigen gewerkschaftspolitischen Entscheidungen – insbesonders zu Kollektivverträgen – durch die betroffenen Gewerkschaftsmitglieder

Es geht schließlich nicht zuletzt darum, auch jenen gewerkschaftlich organisierten BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen, die nicht fraktionell organisiert sind, entsprechende Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitgestaltung ihrer Gewerkschaften zu eröffnen, die ihnen bislang weitestgehend verwehrt bleiben.

3.Fehlende Neudefinition der Rolle des ÖGB in der Sozialpartnerschaft

Im Rahmen der Mitgliederbefragung des ÖGB zum Reformprozess wurde vom ÖGB eine höhere Konfliktbereitschaft eingefordert (80 % der TeilnehmerInnen sehen die Organisation von gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen durch den ÖGB für wichtig bzw. eher wichtig, 70 % der Befragten verlangen vom ÖGB ein „eher kämpferisches“ als „kompromissbereites“ Auftreten gegenüber Wirtschaft und Regierung). Im Zuge der ÖGB-Krise meldeten sich auch immer wieder führende ÖGB-RepräsentantInnen zu Wort (z.B. Haberzettel, Katzian) welche die Rolle der Gewerkschaften in der Sozialpartnerschaft durchaus kritisch beurteilten und eine inhaltliche Neuausrichtung der österreichischen Gewerkschaftsbewegung einforderten. Von dieser Kritik scheint wenig übrig geblieben zu sein.
Als Beleg dafür dient das im Rahmen der Regierungsverhandlungen eingebrachte Sozialpartnerpapier, in dem zentrale gewerkschaftliche Forderungen, wie etwa die Umstellung der Finanzierung der Krankenversicherung auf Basis der Wertschöpfung – offensichtlich aus Rücksichtnahme auf die Interessen der Wirtschaftskammer – fehlen, im Gegenzug allerdings aus ArbeitnehmerInnensicht abzulehnende Positionen vorhanden sind (Aufweichung von Kündigungsmöglichkeiten für Lehrlinge, weitere Schritte in Richtung Arbeitszeitflexibilisierung).

Viele Fakten lassen auf eine deutliche Verschiebung der Kräfteverhältnisse innerhalb der Sozialpartnerschaft zugunsten der Unternehmensseite schließen:
Magere Realeinkommenszuwächse im Allgemeinen, Realeinkommensverluste in den niedrigen Einkommenssegmenten, im europäischen Vergleich lange Arbeitszeiten bei Vollzeitbeschäftigten (Österreich: 44,1 Stunden/wöchentlich, EU-Durchschnitt: 41,9 Stunden/wöchentlich) bei gleichzeitig zunehmender Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Rekord bei geringfügig Beschäftigten) und Herausfallen neuer Beschäftigungsgruppen (freie DienstnehmerInnen, neue „Selbständige“) aus kollektivvertraglichen Regelungen.

Eine breite Diskussion über eine ideologische Neuausrichtung gewerkschaftlicher Interessensvertretung und Politik erscheint dringend notwendig.

Sozialpartnerschaftliche Verhandlungsmechanismen wirken vielfach auch dem Anspruch einer umfassenden Demokratisierung der Gewerkschaftsbewegung entgegen. Die bislang praktizierte Vertretung der ArbeitnehmerInneninteressen im Rahmen der Sozialpartnerschaft erfolgte streng zentralistisch, ohne breite Einbindung und Aktivierung der zu Vertretenden – etwa durch Urabstimmungen über die verhandelten Ergebnisse. Das Demokratiedefizit im ÖGB steht damit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der geübten sozialpartnerschaftlichen Praxis.

Das Verständnis des ÖGB als „staatstragende“ Organisation und die enge Verquickung mit (Regierungs)Parteien hat bisher auch breite gesellschaftliche Bündnisse mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen außerhalb der Gewerkschaftsbewegung erschwert. Erste zaghafte Schritte in Richtung Kooperation mit NGOs unter der schwarz-blauen Regierung (z.B. STOPP-GATS Kampagne) haben dabei allerdings gezeigt, dass diese nicht nur die Glaubwürdigkeit der Gewerkschaften steigern sondern auch sehr erfolgreich waren.

Wir sehen die Positionierung der Gewerkschaften als gesellschaftlich starke, demokratisch strukturierte „Gegenmacht“ zu neoliberalen Entwicklungen daher als eine der zentralen Aufgaben einer zukunftsfähigen, modernen Gewerkschaftsbewegung.

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen fordern daher, dass im Rahmen des ÖGB-Reformprozess

die vorgesehene wissenschaftlich begleitete Aufarbeitung und Analyse der Rolle des ÖGB in der Sozialpartnerschaft auch tatsächlich und tabulos durchgeführt wird

die Vertretung der ArbeitnehmerInneninteressen demokratisiert (Mitgliederbefragungen, Urabstimmungen zu KV-Abschlüssen) und Interessensvertretung nicht ausschließlich FÜR sondern vor allem MIT den Mitgliedern betrieben wird

eine engere Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Interessensvertretungen (z.B. ÖH), die nicht im Widerspruch zur Gewerkschaftsidee stehen gesucht und der Dialog intensiviert wird
der ÖGB auch in großkoalitionären Zeiten eine konsequente Interessensvertretung gegenüber Regierung und Sozialpartnern betreibt

in der Forderungsformulierung keine Selbstzensur aus Rücksicht auf den „Partner“ betreibt, in der Durchsetzung von gewerkschaftlichen Interessen die Grenzen des „Partners“ bewusst verschiebt.