27. April 2012

Regulativ der Unabhängigen Gewerkschafterlnnen (UG)

 in Hinblick auf die Fraktionsordnung des ÖGB …

 

§ 1. Name, Sitz, Tätigkeitsbereich und Prinzipien

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen sind ein Zusammenschluß überparteilicher und parteiunabhängiger Listen auf Personalvertretungs-, Betriebsrats- und Gewerkschaftsebene.
Der Verein trägt den Namen „Unabhängige GewerkschafterInnen für mehr Demokratie“ und hat seinen Sitz in Wien. Er erstreckt seine Tätigkeit auf das gesamte Bundesgebiet. Die ÖGB-Fraktion führt die Bezeichnung „Unabhängige GewerkschafterInnen (UG)“
Inhaltliche Grundlage des Zusammenschlusses sind der gemeinsame Plattformtext, die Beschlüsse der Generalversammlung und die der Koordinationsausschüsse. Bei künftigen Kandidaturen wird zum jeweiligen Listennamen das gemeinsame Kürzel „UG“ angehängt oder eine schriftliche Fraktionszugehörigkeitserklärung abgegeben. Es gilt das Prinzip der Bereichsautonomie und das Einstimmigkeitsprinzip für gemeinsame Aktivitäten.

§ 2. Zweck

Die UG, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt
1) die konsequente Vertretung der Interessen der in Österreich lebenden ArbeitnehmerInnen
2) die Wahrung eines einheitlichen Gewerkschaftsbundes
3) die Demokratisierung der Arbeitswelt und der Institutionen der Arbeiterbewegung
4) eine soziale und ökologischen Grundsätzen entsprechende Steuerpolitik
5) eine aktive Neutralitätspolitik
6) die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Frauen
7) die Gleichstellung und gleichberechtigte Integration der ArbeitsmigrantInnen
8) die Initiierung und Förderung politischer Initiativen und Projekte gegen Ausbeutung, Faschismus, Sexismus, Rassismus und für eine ökologische, soziale, demokratische, gerechte und friedliche Zukunft.
10) Die UG tritt ein für eine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, die sich an den Werten Demokratie, Solidarität, Ökologie und Gewaltlosigkeit orientiert.

§ 3. Ziele und Aufgaben

1) Unterstützung der Tätigkeit der Gewerkschaften und des ÖGB, insbesondere im Sinne des § 3 Abs. 1 der Statuten des OGB:
„Der ÖGB ist in Verfolgung seines Zweckes zu einem kraftvollen Mitwirken an der steten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung Österreichs, zur Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität unseres Landes, zur Bekämpfung des Faschismus, jeder Reaktion und aller totalitären Bestrebungen, zur Mitarbeit an der Sicherung des Weltfriedens sowie zum unentwegten Kampf zur Hebung des Lebensstandards der Arbeitnehmer Österreichs und zum Einsatz für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern berufen und verpflichtet.“
2) Bildung von Wahlgemeinschaften bei Gewerkschafts- Personalvertretung- und Arbeiterkammerwahlen,
3) Gewerkschaftliche Bildungsarbeit und ÖGB-Mitgliederwerbung,
4) Durchsetzung von Gewerkschaftsinteressen in nahestehenden Organisationen,
5) Initiierung und Unterstützung altemativer und unabhängiger Betriebsrats-, Personalvertretungs-, Jugendvertrauensräte- und Invalidensvertrauenspersonenkandidaturen,
6) gewerkschaftliche Öffentlichkeitsarbeit in jeglicher Form und die Herausgabe von Publikationen, speziell des gemeinsamen UG-Organs „Die Alternative“,
7) Internationale Solidarität, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Gewerkschafterlnnen und die Unterstützung gewerkschaftlicher Aktivitäten außerhalb Österreichs.

§ 4. Aufbringung der Mittel

1) Beiträge des ÖGB und der Gewerkschaften gemäß § 9 der Geschäftsordnung des ÖGB
2) freiwillige Beiträge der Mitglieder
3) Freiwillige Beiträge nahestehender Organisationen
4) Beiträge aus öffentlichen Mitteln, Subventionen
5) Erträge aus Veranstaltungen, Aktivitäten und Publikationen
6) Spenden und sonstige Einnahmen

§ 5. Arten der Mitgliedschaft

In der UG gibt es sowohl die Einzelmitgliedschaft beim Verein als auch den Zusammenschluß von Gruppierungen und Listen, die sich zur UG bekennen (z.B.: AUGE, GUG, KIV, UGÖD, We4You u.a.).
Mandatarlnnen in Betriebsräten, Personalvertretungen und Jugendvertrauensräten, deren Ersatzleute, FunktionärInnen und Angestellte des ÖGB und seiner Gliederungen etc. sind aufgerufen, gegenüber dem ÖGB und der jeweiligen Fachgewerkschaft ein Fraktionsbekenntnis für die UG abzulegen, um deren Gewicht innerhalb des ÖGB zu stärken.

§ 8. Struktur und Organe

Es gibt:
1) Die UG-Generalversammlung bundesweit
2) Den UG-Vorstand bundesweit
3) Den/Die BundesprecherIn
4) Den Koordinationsausschuß bundesweit
5) Die UG-Versammlungen in den Ländern
6) Die Koordinationsauschüsse in den Ländern
7) Die UG-LandessprecherInnen
8) UG-Gruppen und UG-Strukturen in Betrieben, Dienststellen, Gewerkschaften und Abteilungen
9) Die UG-RechnungsprüferInnen
10) Das UG-Schiedsgericht

Eine spezielle regionale Struktur wird nach den sich ergebenden Notwendigkeiten entwickelt. Bis dahin werden die LandessprecherInnen auf Vorschlag der Landesversammlungen von der Generalversammlung der UG bestätigt. In Vorarlberg wird die UG-Struktur von der GAG (Grüne und Alternative GewerkschafterInnen) getragen, die eigene Rechtspersönlichkeit hat.