30. März 2020

UG-Koller zur Regierung: Klarstellung zu Homeoffice und Kinderbetreuung notwendig. Kurzarbeit auch für freie Dienstnehmer

Vor allem Frauen/Familien und atypische ArbeitnehmerInnen durch getroffene Regelungen zu wenig abgesichert

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen im ÖGB können den bislang umgesetzten Maßnahmen der Regierung manch Positives abgewinnen, aber es ist noch lange nicht ausreichend für die lohnabhängig Beschäftigten, kritisiert Vera Koller, geschäftsführende Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen im ÖGB (UG).

Immer noch übernehmen hauptsächlich Frauen die Beaufsichtigung und Betreuung der Kinder. Vor allem in Zeiten von Ausgangssperren und teilweisen Schulschließungen sind ganze Familien gefordert, Kinderbetreuung, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen.

Die vom „good will“ der Arbeitgeber abhängige Möglichkeit der Vereinbarung einer Sonderbetreuungszeit von maximal drei Wochen, ist bei einer voraussichtlich bevorstehenden Verlängerung der Maßnahmen zu wenig. „Es bedarf dringend einer Klarstellung wonach Homeoffice und Kinderbetreuung nicht gleichzeitig erfolgen kann. Dass Eltern ihre Arbeitsleistung bei gleichzeitiger Betreuung und schulischer
Beaufsichtigung ihre Kinder erbringen ist nicht akzeptabel“, erklärt Koller und weiter: „Die Ausweitung der Sonderbetreuungszeit in Verbindung mit einem Rechtsanspruch ist daher dringend geboten.“

Freie Dienstnehmer

Atypische Beschäftigte zählen generell zu den besonders armutsgefährdeten Gruppen. Vor allem junge Menschen aber auch Alleinerziehende leben oft mit unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Sie sind daher die ersten die von Krisen wie der derzeitigen betroffen sind. Völliges Unverständnis zeigt Koller, dass freie DienstnehmerInnen – obwohl sie Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen – nicht in die Kurzarbeit eingebunden sind. Das  fadenscheinige Argument, dass keine vereinbarten Arbeitszeiten vorliegen, lässt sich durch die Praxis oft widerlegen. „Diese freien DienstnehmerInnen müssen dringend die Möglichkeit der Kurzarbeitsförderung erhalten“, so Koller abschließend.