23. Februar 2012

UG-Standpunkte zur ÖGB-Reform

, gewerkschaftsdemokratie140bWir ALLE sind der ÖGB!

Paul Kolm und Markus Koza wollen einige Gedanken zur ÖGB-Reform zur Diskussion stellen. Sie beinhalten jene Positionen der UG, die im Rahmen eines Diskussionsprozesses unter den UG-Säulen rund um eine Demokratisierung des ÖGB herausgearbeitet wurden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Mehr Kontrolle, mehr Demokratie, mehr Unabhängigkeit von politischen Parteien

Die UG – Unabhängige GewerkschafterInnen im ÖGB verlangen nicht erst seit dem BAWAG-Debakel und der damit einhergehenden tiefen moralischen und politischen Krise des ÖGB inhaltliche und strukturelle Reformen im ÖGB. Seit zwanzig Jahren sinken die Mitgliederzahlen und eben solange lebt der ÖGB finanziell von seiner Substanz. Es ist fünf vor zwölf.

 

Die UG ist der Überzeugung, dass effizientere Organisationsstrukturen ein notwendiges aber nicht hinreichendes Reformziel darstellen. Ein mehr an Kontrolle, Demokratie und Überparteilichkeit muss Angelpunkt der Reform sein, um auch neuen Inhalten in der Gewerkschaftsbewegung Raum zu geben. Also:

Wie werden in Zukunft Gewerkschaftsmitglieder unabhängig von Fraktion und parteipolitischen Überzeugungen an den Entscheidungen des ÖGB bzw. der Einzelgewerkschaften beteiligt?

Wie öffnet sich der ÖGB bis in die obersten Gremien und Funktionen bisher diskriminierten und benachteiligten Gruppen, den Frauen, den atypisch Beschäftigten, den MigrantInnen?

Wie wird die Kontrolle ausgestaltet, damit nicht nur die fraktionspolitischen Mehrheiten und die oft daraus resultierende Freunderlwirtschaft das Sagen haben?

Solidarität braucht Unabhängigkeit!!

Klare Trennung von Parteipolitik und Gewerkschaft: Gewerkschaftliche Spitzenfunktionen und parteipolitische Mandate in gesetzgebenden Körperschaften müssen unvereinbar sein!
Aus einer Spitzenfunktion in der Gewerkschaft (GewerkschaftspräsidentIn bzw. -vorsitzende, leitende/r SekretärIn) und einem parteipolitischen Mandat in einer gesetzgebenden Körperschaft (Parlament, Landtag), oder gar in der Regierung ergeben sich oft Interessenskonflikte und Glaubwürdigkeitsprobleme, erlebt bei Pensionsreformen, bei Ausgliederungen und Privatisierungen etc. Parteidisziplin zählt dann regelmäßig mehr als die Beschlusslage von Gewerkschaften.

Wir sind dafür, dass GewerkschafterInnen in Parlamenten und Landtagen sitzen, aber nicht die SpitzenrepräsentantInnen.

Gewerkschaftswahlen im ÖGB und in den Einzelgewerkschaften

In einigen Gewerkschaften – etwa in der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten oder in der Postgewerkschaft – gibt es Gewerkschaftswahlen. Die Mitglieder selbst wählen die politische Zusammensetzung der Leitungsgremien der Gewerkschaften – etwa des Vorstandes oder des Gewerkschaftstages. Warum sollte das nicht in allen Gewerkschaften möglich sein?

Wir plädieren für ein Listen- und Verhältniswahlrecht: kandidieren können alle Fraktionen, die in den Gewerkschaften anerkannt sind, aber genauso Gruppen, die eine entsprechende Unterstützung von Seiten der Gewerkschaftsmitglieder bekommen (eine Mindestanzahl an Unterstützungsunterschriften). Die Gewerkschaftswahlen finden alle 5 Jahre statt – auf betrieblicher Ebene, wo Betriebsratskörperschaften existieren. Oder durch Briefwahl. Gewählt werden die zentralen Gremien je nach Gewerkschaftsstrukur sowie der Vorsitz. Das Statut der Gewerkschaften muss gleichzeitig bestimmte Mindestvertretungsrechte der Fraktionen sicherstellen, um den einheitlichen ÖGB bewahren zu können.

Rolle der Fraktionen neu definieren!

Wobei die Rolle der Fraktionen überhaupt neu zu definieren und zu diskutieren ist. Ihre beherrschende Rolle in den Gewerkschaften geht an den bestehenden gesellschaftlichen und gewerkschaftlichen Realitäten zunehmend vorbei: immer mehr BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen fühlen sich keiner Fraktion mehr verbunden. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass sich die großen Fraktionen bislang als verlängerte Arme ihrer Parteien in den Gewerkschaften verstanden haben. Die „Fraktionitis“ in den Gewerkschaften lässt Gewerkschaftsdemokratie nur noch zur Staffage verkommen: wenn wesentliche Entscheidungen und Diskussionen nicht auf Gewerkschafts- sondern in Fraktionskonferenzen in stillen Kämmerchen gefällt werden, wirkt das demokratischen Meinungsbildungsprozessen deutlich entgegen. Wenn Posten und Funktionen in den Gewerkschaften nach Fraktionszugehörigkeit vergeben werden, wirkt dies versteinernd.

Der Zusammenschluss zu wahlwerbenden Gruppen jenseits der bestehenden Fraktionen, wie von uns vorgeschlagen, kann ein Schritt in Richtung mehr Demokratie bedeuten. Genauso überlegenswert wäre allerdings die Direktwahl von GewerkschaftsvertreterInnen in den Betrieben, und wo dies nicht möglich ist, bspw. in Bezirksforen, wo alle Gewerkschaftsmitglieder außerhalb organisierter Betriebe ihre VertreterInnen direkt wählen können. Diese sollen sich dann ruhig zu gemeinsamen Interessensgemeinschaften ähnlicher Weltanschauung – also „Fraktionen“ zusammenschließen können. Mit der derzeit bestehenden Fraktionsdominanz, die alle ausschließt, die keiner Fraktion angehören, muss jedenfalls Schluss sein!

Direktwahl des/der ÖGB-Vorsitzenden!

Der/die ÖGB- PräsidentIn soll durch die ÖGB-Mitglieder gewählt werden. Ein Direktvotum durch die Mitglieder würde den ÖGB als Dach stärken. Es wäre durchaus überlegenswert, die Funktionsperiode einer Person auf dem Posten des ÖGB-Vorsitzenden auf bsp. maximal drei Wahlperioden (15 Jahre) zu begrenzen. Damit wäre ein regelmäßiger Generationenwechsel zwingend. Was für den ÖGB-Präsidenten gilt, gilt auch für die Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften: auch sie sollen von den Gewerkschaftsmitgliedern direkt gewählt werden.

Klare und nachvollziehbare Einkommensregelungen im ÖGB

Glaubwürdige Gewerkschaftspolitik muss auch klare Einkommensregelungen für die SpitzenfunktionärInnen beinhalten. Spitzengagen, die ein mehrfaches durchschnittlicher ArbeitnehmerInneneinkommen betragen, Merhfachbezüge, Mehrfachpensionen etc. sind gerade bei „ArbeitnehmerInnenvertreterInnen“ inakzeptabel und führen zu einer Entfremdung von der Basis! Daher braucht es volle Transparenz hinsichtlich der Bezüge von SpitzenfunktionärInnen und leitenden SekretärInnen in den Gewerkschaften, strikte Einkommensobergrenzen, durchsichtige Spesenregelungen. Einkommensregelungen können dabei von einem prinzipiellen Verbot von Mehrfachbezügen bis zu strikten Regelungen von Mehrfachbezügen (z.B. welche überhaupt zulässig sind) mit Einkommensobergrenzen und einer Anrechnung auf das vom ÖGB bezogene Einkommen beinhalten: das ÖGB Einkommen reduziert sich um das Einkommen aus einer bsp. AK-Funktion. Beinhaltet in einer Einkommensregelung im ÖGB muss auch die Beseitigung sämtlicher ungerechtfertigter Pensionsbegünstigungen (z.B. Mehrfachpensionen)für ÖGB-SpitzenrepräsentantInnen. Die Einkommen für GewerkschaftsfunktionärInnen sind so zu gestalten, dass sie für Gewerkschaftsmitglieder akzeptabel und nachvollziehbar sind. Einkommen der ÖGB-SpitzenfunktionärInnen sind regelmäßig in den Medien der Gewerkschaften zu veröffentlichen. Eine Regelung könnte etwa dahingehend ausgestaltet sein, dass ein/e SpitzengewerkschafterIn in Summe nicht mehr als das doppelte eines durchschnittlichen Angestelltenbruttoeinkommens verdienen darf (dzt. ca. € 5.000,-/brutto).

Kontrollrechte absichern und ausbauen!

Demokratie braucht Kontrolle. Daher müssen die Kontrollrechte der Kontrollgremien ausgebaut werden. Der Vorsitz in Kontrollgremien ist prinzipiell von einer Minderheitsfraktion auszuüben und muss spätestens nach zwei Wahlperioden rotieren.

Urabstimmungen bei wichtigen, gewerkschaftspolitischen Entscheidungen!
Die ÖGB-Reform muss einer Urabstimmung unterworfen werden!

Urabstimmungen haben in Österreich im Gegensatz zu anderen Ländern Seltenheitswert, trotz ihrer Bedeutung für die gewerkschaftliche Demokratie. Abstimmungen der betroffenen Mitglieder zB über das Ergebnis Kollektivvertragsverhandlungen oder über grundsätzliche Weichenstellungen, etwa den BAWAG-Verkauf, gibt den GewerkschafterInnen eine aktive Rolle in ihrer Organisation und gibt den Gewerkschaften Rückhalt für ihre Politik. Urabstimmungen bedingen vor allem auch einen breiten Diskussions- und Informationsprozess im Vorfeld innerhalb der Gewerkschaften und unter den Mitgliedern, auf Basis dessen erst entsprechende Entscheidungen möglich sind.

Das gleiche gilt für die ÖGB Reform. Schließlich geht es um den Verein, in dem sich zahlreiche ArbeitnehmerInnen freiwillig organisieren; sie müssen auch über Änderungen der Struktur ihres Vereins abstimmen können.

Möglichkeiten der Organisation und Selbstvertretung von prekär Beschäftigten, Arbeitslosen MigrantInnen und anderen bislang von den Gewerkschaften vernachlässigten Gruppen.

Spät aber doch will sich nun der ÖGB intensiver der atypisch Beschäftigten – unter ihnen überwiegend Frauen – und anderer bisher vernachlässigter Gruppen – wie etwa Arbeitsloser – annehmen. MigrantInnen als Gruppe, die gewerkschaftlich organisiert und in ihren spezifischen Problem- und Interessenslagen vertreten werden müssen, wurden bislang zwar nicht explizit erwähnt – doch auch in diesem Bereich muss der ÖGB stärker als bisher aktiv werden. Dazu braucht es allerdings gewerkschaftlicher Strukturen, die den Bedürfnissen und Anliegen dieser Gruppen auch entgegenkommen und entsprechend angenommen werden. Dazu braucht es eine Gewerkschaftskultur, die Mut zum Experiment und Mut zur Selbstorganisation von Interessen jenseits herkömmlicher gewerkschaftlicher Organisationsstrukturen zulässt.

Ein wesentlicher Schritt seitens der Gewerkschaften wäre einmal überhaupt in einen Dialog mit den betroffenen Gruppen und ihren Organisationen zu treten: mit Atypischen Initiativen wie “May day”, mit MigrantInnenorganisationen, mit Institutionen, die mit MigrantInnen und/oder AsylwerberInnen arbeiten, mit Frauennetzwerken, mit Arbeitsloseninitiativen. Es gilt einmal überhaupt festzustellen, was bereits bestehende Gruppen von den Gewerkschaften erwarten und wünschen, unter welchen Bedingungen sie bereit sind, aktiv zu werden, welche Formen der Organisierung sie wollen. Anliegen dieser Gruppen – vor allem auch der MigrantInnen – müssen sich nicht nur in gewerkschaftlichen Positionierungen, sondern auch in den gewerkschaftlichen Gremien wiederspiegeln. Auch das bedeutet Demokratisierung der Gewerkschaften – wenn Betroffenengruppen ihre Interessen in den Gewerkschaften selbst wahrnehmen.

Eine Öffnung der Gewerkschaften zu zivilgesellschaftlichen Initiativen

Kooperationen auf gleichberechtigter Basis mit Initiativen aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich, die nicht im Widerspruch zu gewerkschaftlichen Interessen stehen, sind auszubauen und zu intensivieren. Die STOPP-GATS Kampagne, das von mehreren Gewerkschaften unterstützte Netzwerk Soziale Verantwortung oder der Alternative ECOFIN haben gezeigt, dass diese Zusammenarbeit funktionieren kann, dass sie sinnvoll und wichtig ist. NGO’s sind oft natürliche BündnispartnerInnen der Gewerkschaften. Derartige Kooperationen erweitern den Horizont und beeinflussen so auch die (allgemein)politische Positionierung der Gewerkschaften.

Um eine derartige Zusammenarbeit und Kooperation zu vertiefen und auszubauen, braucht es allerdings auch ein neues Verständnis von Gewerkschaften – sie müssen sich selbst verstärkt als eine von Parteien und Staat unabhängige Organisation, als “NGO in der Arbeitswelt” begreifen.

Gender Mainstreaming in den Gewerkschaften auf allen Ebenen!

Die spezifischen Anliegen von Frauen in der Arbeitswelt müssen ihren Niederschlag in den Strukuren der Gewerkschaften finden. Die Männerdominanz in den Gewerkschaften hat auch Auswirkungen auf die gewerkschaftliche Organisation. Berufstätige Frauen – oft noch dazu atypisch beschäftigt – fühlen sich von und in den Gewerkschaften nicht nur entsprechend vertreten, sondern werden dies oft auch tatsächlich nicht. Männerdominierte Branchen sind gut organisiert, Branchen in denen überwiegend Frauen, oft unter prekären Bedingungen, arbeiten sind schlecht organisiert. Diese Branchen wachsen jedoch, während etwa die männerdominierte Industrie schrumpft. Ein existenzielles Problem für die Gewerkschaften, vor allem jedoch die betroffenen Arbeitnehmerinnen.

“Gender Mainstreaming” auf allen gewerkschaftlichen Ebenen heißt für uns nicht nur spezifische Problemlagen von Frauen in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft sichtbar zu machen, zu thematisieren und entsprechende Lösungen zu suchen, sondern auch die stärkere Verankerung von Frauen in Gewerkschaftsgremien und Spitzenfunktionen. In diesem Sinne bekennen wir uns klar zu Frauenquoten (z.B. entsprechend der Anzahl weiblicher Gewerkschaftsmitglieder) in gewerkschaftlichen Spitzengremien (z.B. Vorstände, Präsidien, Kongresse) und der organisatorischen und finanziellen Stärkung von Frauenstrukturen und Frauenprojekten in den Gewerkschaften. Es gilt nicht nur “Mut zum Betriebsrat”, sondern “Mut zur Betriebsrätin” zu machen und entsprechende Programme, die mehr Frauen in die Belegschaftsvertretungen bringen, zu forcieren.