Unabhängige GewerkschafterInnen kämpfen weiter für Fraktionsanerkennung und gehen in Berufung
Die Zivilrechtsklage der Unabhängigen GewerkschafterInnen gegen die Missachtung demokratischer Minderheitenrechte durch die GÖD-Mehrheit von FCG/ÖVP und FSG wurde von einem Einzelrichter des Landesgerichts Wien für Zivilrecht in erster Instanz abgelehnt. Damit kann die GÖD-Mehrheit bis auf weiteres den Unabhängigen GewerkschafterInnen die Vertretung im GÖD-Vorstand und die Anerkennung als Fraktion verweigern – gegen die im ÖGB und auch im GÖD-Statut anerkannten demokratischen Minderheitenrechte.
Demokratische Minderheitenrechte in der „schwarzen“ GÖD
Im GÖD-Statut ist verankert, dass die Organe der GÖD entsprechend den Wählerstimmen des betreffenden Bereiches zusammengesetzt werden müssen, daraus ergibt sich für den 18-köpfigen Bundesvorstand das 14. Mandat für die Unabhängigen GewerkschafterInnen. Berechnungen des GÖD-Organisationsreferates zeigen, dass wir bundesweit 8 % der Gewerkschaftsmitglieder vertreten. Mit einem Vorstandsmandat sind neben Informations- und Mitwirkungsrechten auch die Fraktionsanerkennung und die Übernahme eines GÖD-Referates samt Infrastruktur verbunden.
In der Klagsabweisung wurde auf die Argumente der parteiunabhängigen Minderheit nicht eingegangen, sondern fürs Erste der Mehrheitsstandpunkt bestätigt: durch die nachträgliche Zergliederung der Vorstandswahl in drei Teilwahlen bleibt kein Platz für eine/n UG-Mandatar/in.
Weil es so ist, muss es nicht so bleiben
Der österreichische Rechtsstaat endet nicht mit der 1. Instanz. Die UGöd wird Berufung einlegen, ein Senat des Oberlandesgerichtes wird die Abweisung prüfen. Nicht zufällig ist der volle Name der oppositionellen GÖD-Mitglieder „Unabhängige GewerkschafterInnen für mehr Demokratie“. Um Demokratisierung der GÖD geht es, um Aktivierung der Mitglieder, ums konsequente Vertreten von ArbeitnehmerInnen-Interessen im öffentlichen Dienst und in den ausgegliederten Betrieben und gegen parteipolitisch eingefärbte Stellvertreterpolitik. Bereits nach der ersten statutenwidrigen Ausgrenzung der UGöd aus dem GÖD-Vorstand versprach GÖD-Vorsitzender Neugebauer, die GÖD werde mit einer Kooptierung im Nachhinein der realen Stärke und dem gewerkschaftlichen Engagement der UGöd Rechnung tragen. Dazu ist es nicht gekommen, 2011 gab es wider Erwarten eine Neuauflage der Ausgrenzung. Nachdem alle vereinsintern Möglichkeiten erschöpft waren, haben die Unabhängigen GewerkschafterInnen den Rechtsweg beschritten. Weil Demokratie, Minderheitenrechte und Rechtsstaat zusammengehören. Weil der ÖGB eine demokratische, überparteiliche Organisation ist und die GÖD eine Teilorganisation des ÖGB.
Spendenaufruf
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen verwenden Gewerkschaftsmittel ausschließlich für Personalvertretungs- und Betriebsratsarbeit, nicht für innergewerkschaftlichen Streit. Die bisher aufgelaufenen Kosten wurden mit einer Spendenaktion abgedeckt. Diese erfordert mit der Berufung eine zweite Auflage. Wenn diese Kosten am Ende des Verfahrens von der GÖD beglichen werden, fließen die Spenden dem Integrationshaus, der Asylkoordination und Ehe ohne Grenzen zu – „SPENDE FÜR GÖD-DEMOKRATISIERUNG“
auf Kontonummer: 502 014 723 00, BLZ 12000 lautend auf „Unabhängige GewerkschafterInnen in der GÖD (UGöd)“
Glück auf!
Reinhart Sellner, von der UGöd für den GÖD-Vorstand nominiert
Beate Neunteufel-Zechner, UGöd-Vorsitzende