23. Februar 2012

Aufruf: Für Bleiberecht auf Straße gehen

, soslogoSOS Mitmensch ruft dazu auf, für das Bleiberecht auf die Straße zu gehen und an der Kundgebung der Grünen Dienstag (9. Oktober 2007, 18.00 Uhr) teilzunehmen.

Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch ruft dazu auf, für das Bleiberecht auf die Straße zu gehen und an der Kundgebung der Grünen nächste Woche Dienstag teilzunehmen. „Der ‚Kriterienkatalog‘ ist keine Lösung, wir brauchen ein rechtsstaatliches Bleiberechtsverfahren“, kritisiert Sprecher Philipp Sonderegger das Ergebnis der Landeshauptleutekonferenz.

 

 

Sache in den Vordergrund stellen

An die Grünen appelliert SOS Mitmensch, bei der Kundgebung am Dienstag die Sache in den Vordergund zu stellen, „damit auch Menschen mit gutem Gefühl an der Kundgebung teilnehmen können, die mit den Grünen nichts am Hut haben“. SOS Mitmensch verweist außerdem auf die wöchentliche Kundgebung von Ehe ohne Grenzen für familiäres Bleiberecht am Mittwoch, ebenfalls vor dem Innenministerium.

Termine

Kundgebung der Grünen: Dienstag, der 9. Oktober 2007, 18.00 Uhr
Kundgebung Ehe ohne Grenzen: Mittwoch, den 10. Oktober 2007, 17.00 Uhr
Beide: Herrengasse 7, 1010 Wien
Rechtsstaatliches Verfahren

An die Bundesregierung appelliert SOS Mitmensch erneut, ein eigenes Verfahren einzurichten, um zu klären, ob Drittstaatsangehörige ein Bleiberecht erworben hätten oder nicht. „Es geht nicht mehr darum, ob es ein Bleiberecht gibt, sondern wieso die Bundesregierung den betroffenen Familien ein faires Verfahren zu dessen Erlangung verweigert“, so Sonderegger.

Ob ein Bleiberecht prinzipiell bestehe, darüber entscheide ja nicht die nationale Gesetzgebung, sondern dies sei durch die Europäische Menschenrechtskonvention mit dem Recht auf Privat und Familienleben festgelegt. Darauf habe auch der Vorsitzende des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek immer wieder hingewiesen. Es gehe in einem solchen geforderten Verfahren lediglich darum, abzuklären, ob im konkreten, individuellen Fall die Veraussetzungen dafür gegeben seien.

EUGH gibt ‚gute Integration‘ juristisch vor

Mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes hätten die Kriterien dafür judiziert: Die berufliche und familiäre Verankerung der Person, die familiäre Situation im Herkunftsland, sowie Unbescholtenheit seien die wichtigsten Gesichtspunkte.