19. Oktober 2016

AUGE/UG, Paiha: „Mindestsicherung als ‚Eingliederungsbeihilfe‘ birgt Chancen wie Risken!“

Neben arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen braucht es wirtschaftspolitischen Kurswechsel.

Als durchaus diskussionswürdig bewertet Klaudia Paiha, Bundessprecherin der AUGE/UG- Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen den Vorstoß von ÖGB und AK, Teile der Mindestsicherung als Eingliederungsbeihilfe bei Beschäftigung von – zum Beispiel – Asylberechtigten einzusetzen. Für eine genauere Bewertung der Vorschläge sei es allerdings noch zu früh, es komme auf die Ausgestaltung an, so die Bundessprecherin der AUGE/UG: „Was auf keinen Fall entstehen darf, ist ein subventionierter Niedriglohnsektor mit schlecht qualifizierten Beschäftigten, der weder Perspektiven auf einen beruflichen Aufstieg noch auf höhere Einkommen bietet. Jedenfalls muss eine derartige Beihilfe mit Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung verbunden, zeitlich befristet angelegt sein, sowie den  jeweiligen kollektivvertraglichen Mindestlohn garantieren.“

 

 

 

 Dass ÖGB und AK Eingliederungsbeihilfen an Qualifikationsmöglichkeiten binden wollen sei klar, ob das die Arbeitgeberseite allerdings ebenso sieht, sei aber noch keineswegs gesichert. „Wir hoffen, dass im Rahmen der Sozialpartnerverhandlungen die verbindliche Verknüpfung von Eingliederungsbeihilfen mit Qualifikation und Weiterbildung mit einer entsprechenden laufenden Qualitätskontrolle außer Streit gestellt wird. Unabhängig wie sich die Diskussion rund um Mindestsicherung und Eingliederungsbeihilfen entwickelt, braucht es für MindestsicherungsbezieherInnen einen Rechtsanspruch auf Bildung und Ausbildung sowie begleitende Betreuung.“

 

 

Verdrängungseffekte können durch gezielte Förderung verhindert werden

 

Bei einer entsprechenden Ausgestaltung von Eingliederungsbeihilfen können Verdrängungseffekte verhindert werden. „Das Risiko von Verdrängungseffekten wäre vor allem gegeben, wenn ein breiter, dauerhaft subventionierter Beschäftigungssektor entstehen würde. Derartige Lohnsubventionierungen wären gerade aus einer gewerkschaftlichen Sicht klar abzulehnen. Im Falle von Eingliederungsbeihilfen geht es allerdings um die gezielte Förderung spezifischer, besonders benachteiligter Gruppen am Arbeitsmarkt, die noch dazu erst entsprechend qualifiziert und ausgebildet werden müssen,“ so Paiha. Eine WIFO-Studie aus dem Jahr 2011 bescheinigt zielgerichteten Eingliederungsbeihilfen kaum eine Verdrängungswirkung.

 

 

Auch Kommunen und gemeindenahe Einrichtungen sind gefordert!

 

Paiha erwartet sich allerdings aus Eingliederungsbeihilfen für Privatunternehmen einen nicht allzu hohen Beschäftigungseffekt. „Auch Kommunen und gemeindenahe Einrichtungen sind gefordert. Es braucht eine mutige Arbeitsmarktpolitik, ein Bekenntnis zum Ausbau eines ‚zweiten Arbeitsmarkts‘, der auch mittelfristig sozial- und arbeitsrechtlich sowie kollektivvertraglich abgesicherte Jobs bietet, der eine entsprechende Qualifizierung und Weiterbildung garantiert und Perspektiven auf ‚gute Arbeit‘ schafft. Ein ‚zweiter Arbeitsmarkt‘ der im Zeichen von Motivation statt Sanktion steht,“ fordert Paiha.

 

 

Braucht grundlegenden Kurswechsel weg von der Sparpolitik, hin zu sozial-ökologischen Investitionen!

 

Alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen würden allerdings ohne eine entsprechende wirtschaftspolitische Flankierung verpuffen. „Neben Arbeitsmarktpolitik braucht es jedenfalls eine Verkürzung der Arbeitszeit sowie eine Abkehr von der ruinösen Sparpolitik, die nur noch tiefer in Krise und Arbeitslosigkeit führt. Ohne sozial-ökologische Investitionen in Bildung, Pflege, Klimaschutz und ökologisch verträgliche Infrastrukturen werden auch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen keine nachhaltige Wirkung entfalten können,“ warnt Paiha abschließend.