4. November 2022

UG-Vorsitzende Marion Polaschek fordert Veröffentlichung des Gender-Pay-Gaps in Stellenausschreibungen


Wer Equal-Pay will, darf sich vor Lohntransparenz nicht fürchten

„Niemand kann den Gender-Pay-Gap mehr wegdiskutieren“, sagt Marion Polaschek, Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen im ÖGB und fordert: „Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Wir haben schon lang genug gemessen. Jetzt müssen endlich wirksame, praktische Maßnahmen her!“

Die zweifelsfrei messbaren Einkommensunterschiede haben vielfältige Gründe, denen man mit unterschiedlichen Maßnahmen begegnet, auch auf Maßnahmen zur Lohntransparenz. Einerseits über das Instrument der Einkommensberichte im privatwirtschaftlichen Bereich bzw. Einkommensanalyse im öffentlichen Dienst, andererseits über die verpflichtende Angabe des Mindestentgeltes in allen Stellenausschreibungen.

Beiden Instrumenten liegt die Intention zugrunde, dass es Frauen möglich wird, sich über die potenziellen Verdienstmöglichkeiten zu informieren und im aufrechten Arbeitsverhältnis auf Unterschiede in der tatsächlichen Bezahlung reagieren zu können. Beides sollte dazu führen, dass die Lohnschere zwischen den Geschlechtern geringer wird.

„Ich halte es für einen guten Ansatz Frauen zu empowern, doch muss es mit den richtigen Mitteln geschehen“, meint Marion Polaschek und erklärt weiter: „Und wenn uns Studien zeigen, dass das Ergebnis nicht in dem Ausmaß eintritt, wie es gewünscht war, dann muss reagiert werden. Andernfalls handelt es sich nur um Feigenblätter zur Gewissensberuhigung, während sich für Frauen und Mädchen nichts Wesentliches ändert!“

Das Mindestgehalt als Orientierung bei der Stellenwahl ist Studien zufolge tatsächlich wenig aussagekräftig, wesentliche Informationen über die tatsächlich herrschende Gehaltsstruktur in Unternehmen transparent zu machen. Und Einkommensberichte sind oftmals zu wenig bekannt, unklar in der Interpretation und durch die Verschwiegenheitsverpflichtungen außerdem wenig geeignet, um notwendige Diskussionen inner- und außerbetrieblich anzuregen.

Bekräftigt wurden diese Befunde durch aktuelle Studienergebnisse, die zwischen berichtspflichtigen und nicht-berichtspflichtigen Betrieben kaum wesentliche Effekte auf eine Verringerung des Pay-Gaps feststellen konnten.

„Information ist Macht! Mädchen und Frauen müssen so früh wie möglich, also vor der Berufswahl oder einer Neuorientierung, klar sehen können, wie ernst ein Betrieb oder eine Branche das Thema Gleichbehandlung nimmt“, sagt Marion Polaschek und meint abschließend: “Ich bin hier bei den Expert:innen: Wir brauchen neue Ansätze! Die Veröffentlichung des Pay-Gaps der ausschreibenden Stellen kann so ein neuer Ansatz aber auch eine Win-Win-Maßnahme für alle sein: Für die Betriebe als Qualitäts-Benchmark und Mittel zum Wettbewerb um die besten Arbeitnehmer:innen und für Mädchen und Frauen eine frühe Entscheidungsgrundlage für ihre wirtschaftliche Zukunft.“