23. Februar 2012

Unabhängige GewerkschafterInnen: „Beste Form der ‚MitarbeiterInnenbeteiligung für alle‘ wäre wirkungsvolle Besteuerung von Gewinnen und Vermögen zum Ausbau sozialer und öffentlicher Leistungen!“

, markus_koza(sw)100Forderung nach stärkerer Mitarbeiterbeteiligung ist für Unabhängige GewerkschafterInnen „Pseudo-Verteilungsdiskussion“

„Wenn es Wirtschaftskämmerern wie Leitl und Politikern wie Molterer und Bartenstein tatsächlich um das Thema Verteilungsgerechtigkeit ernst ist sind sie herzlich eingeladen, endlich Initiativen für eine gerechtere, sprich höhere Besteuerung von Gewinnen und Vermögen, zu setzen.

 

 

Da dies allerdings nicht zu erwarten ist, sondern vielmehr – wie etwa die von konservativer Seite vehement betriebene Abschaffung der Erb- und Schenkungssteuer zeigt – das Gegenteil, kann die Diskussion rund um eine stärkere Beteiligung von ArbeitnehmerInnen an Unternehmensgewinnen unter dem Aspekt der gerechteren Verteilung nur als ‚Verteilungsschmäh‘ bezeichnet werden,“ kritisiert Markus Koza, Vertreter der Unabhängigen GewerkschafterInnen (UG) im ÖGB-Bundesvorstand die Diskussion rund um den – steuerlich geförderten – Ausbau von MitarbeiterInnenbeteiligungsmodellen. „Kein Unternehmen wird heute daran gehindert, MitarbeiterInnen an ihren Gewinnen zu beteiligen. Als Mittel der Umverteilung ist MitarbeiterInnenbeteiligung allerdings nur wenig geeignet.“

Profitieren würde vom Ausbau einer MitarbeiterInnenbeteiligung nämlich – laut Europäischer Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (EUROFOUND) – nur eine verhältnismäßig kleine Gruppe von ArbeitnehmerInnen – nämlich vor allem gut qualifizierte, überwiegend männliche MitarbeiterInnen großer, meist börsennotierter Industrie- und (Finanz-)Dienstleistungsunternehmen. „Die Masse der unselbständig Beschäftigten in Klein- und Mittelbetrieben, in nicht-gewinnorientierten sozialen Dienstleistungsunternehmen oder in öffentlichen Diensten haben nichts davon, ebensowenig niedrigqualifizierte oder atypisch Beschäftigte – freie DienstnehmerInnen, LeiharbeiterInnen, WerkvertragnehmerInnen oder Teilzeitbeschäftigte – unter ihnen besonders viele Frauen.“ Gerade diese ArbeitnehmerInnen profitieren besonders von öffentlichen Leistungen und sozialen Transfers, wie entsprechende Studien des WIFO immer wieder eindrucksvoll belegt haben.

„Würden die vermögensbezogenen Steuern in Österreich auf den Durchschnitt der EU-15 gehoben, brächte das Mehreinnahmen von über 3 Mrd. Euro, würde die Körperschaftssteuer auf OECD-Durchschnitt angehoben, brächte das bis zu 500 Mio. Euro mehr. Damit könnten längst überfällige Investitionen in öffentliche und soziale Dienstleitungen wie flächendeckende, ganztägige Kinderbetreuungseinrichtungen auch für unter-3-Jährige, in öffentliche Infrastruktur, in Pflege, Gesundheit, Bildung, Armutsbekämpfung oder hochwertige Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen getätigt werden, die allen Beschäftigungsgruppen zugute kommen würden. Das wäre tatsächlich ein Beitrag zu einer gerechteren Verteilung von Wohlstand und Chancen – und zwar für alle ArbeitnehmerInnen. MitarbeiterInnenbeteiligung bleibt dagegen ein riskantes Minderheitenprogramm, eine ‚Pseudo-Umverteilung‘,“ schließt Koza.